Reiserücktritt

Die Stornoerklärung muss bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag in Händen des Leistungsträgers sein. Bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag vom Gast durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Es ist dann jedoch eine Stornogebühr in Höhe von 20-40 % (je nach Leistung) des gesamten Reisepreises zu zahlen.

Für die Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei einer kürzeren Auflösung des Vertrages bzw. einer Nichtinanspruchnahme ohne Abmeldung ist der volle Vertragspreis zu zahlen. Der Leistungsträger muss jedoch in Abzug bringen, was er durch die Nichtinanspruchnahme erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

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