Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung von Maßnahmen die das Dorf als Lebensraum erhalten und stärken. In Gemeinden, die über ein so genanntes Dorferneuerungskonzept verfügen, können die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Gemeinden selbst, für entsprechende Maßnahmen Förderanträge stellen. Die Antragstellung und Erstberatungen erfolgt bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur.
Dorferneuerung in unseren 3 Stadtteilen
Zum Föderprogramm
Was kann gefördert werden?
Privater Vorhaben in den Stadtteilen Eichenstruth, Langenbach und Zinhain können mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 30.000, gefördert werden. Vorraussetzung ist, dass das Gebäude älter als 1940 ist.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei kommunalen Vorhaben bis zu 65 Prozent, im Einzelfall bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei kommunalen Vorhaben bis zu 65 Prozent, im Einzelfall bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Aktueller Stand
Der Stadtrat hat sich für die Dorfmoderationen und das Erstellen der Dorferneuerungskonzepte ausgesprochen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung ist aktuell dabei die Förderanträge verstig zu stellen und einzureichen.
Ab dem Zeitpunkt, an dem die ADD grünes Licht für die Anträge gibt können Bürger:innen bei der Kreisverwaltung Anträge stellen.