Förderung von Balkonkraftwerken in Bad Marienberg

Mit dem Förderprogramm für Balkonkraftwerke möchte die Stadt Bad Marienberg Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, selbst aktiv zur Energiewende beizutragen. Gefördert wird die Neuanschaffung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen an Wohngebäuden und Wohneinheiten im Stadtgebiet einschließlich der Stadtteile.

Die Anlagen ermöglichen es, einen Teil des eigenen Strombedarfs direkt selbst zu erzeugen und dadurch Energiekosten zu senken. Für jede förderfähige Anlage gewährt die Stadt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50,00 €. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage neu angeschafft, nach den geltenden Vorgaben installiert und im Marktstammdatenregister registriert wurde.

Auf dieser Seite finden Sie die komplette Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen, Fristen und einzureichenden Unterlagen.

Überblick

Förderung:
50,00 € je Anlage und Wohneinheit

Förderzeitraum:
Antragstellung vom 01.05.2026 bis 31.12.2026

Förderfähig:
neue steckerfertige Balkonkraftwerke

Wichtig:
Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen zum Förderprogramm als Download.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Stadt Bad Marienberg einschließlich der Stadtteile. Dazu gehören eigentumsberechtigte Personen von selbstgenutztem Wohnraum sowie Mietende, sofern das schriftliche Einverständnis der eigentumsberechtigten Person vorliegt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuanschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen („Balkonkraftwerken“) mit einer maximalen Wechselrichterleistung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Förderfähig sind insbesondere Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Befestigungs- und Montagematerial sowie elektrische Bauteile. Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, Lohn- und Montagekosten sowie optionale mobile Stromspeicher.

Welche Voraussetzungen gelten?

Je Wohneinheit kann ein Balkonkraftwerk bezuschusst werden. Förderfähig sind ausschließlich neue Anlagen mit Rechnungsdatum ab dem 01.04.2026. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Installation gestellt werden. Außerdem ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur verpflichtend.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie der Rechnung
  • Zahlungsnachweis
  • Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister
  • bei Mietenden: schriftliche Einverständniserklärung der eigentumsberechtigten Person

Hinweise zur Vergabe

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht. Maßgeblich für die Vergabe ist die Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge.

Antrag einreichen

Der Antrag kann schriftlich oder digital bei der Stadtverwaltung Bad Marienberg eingereicht werden:

Stadtverwaltung Bad Marienberg
Büchtingstraße 3
56470 Bad Marienberg

E-Mail: stadt@badmarienberg.de