Ihre Badekur
in Bad Marienberg

Die ambulante Vorsorge-Leistung ist wieder Pflichtleistung der Krankenkassen



Die "offene Badekur" (ambulante Vorsorgemaßnahme nach §23 SGB V) ist als Pflichtleistung der Krankenkassen zurück. Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung beschlossen, durch die ambulante Badekuren wieder bezahlt werden müssen. Ein Geschenk für alle Beteiligten: Die Krankenkassen investieren wieder aktiv in die Gesundheit ihrer Versicherten, Massagen und viele andere Anwendungen können vom Badearzt im Rahmen einer genehmigten Kur wieder verordnet werden!

Infos zur Kur in Bad Marienberg finden Sie hier