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Buchen Sie Ihren Aufenthalt jetzt risikolos. Sie wissen ja, bei einem bereits gebuchten Aufenthalt, der nicht wahrgenommen oder der abgebrochen werden muss, kann der Gastgeberbetrieb an den Gast Regressansprüche stellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Rücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland. Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z. B. Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen bzw. später beenden müssen, dann schützt Sie die Rücktrittsversicherung vor den finanziellen Folgen: 1. Bei Stornierung einer gebuchten Reise bzw. Ferienwohnung werden die vertraglichen geschuldeten Stornokosten ersetzt. 2. Bei vorzeitiger oder nachträglicher Rückreise werden die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt, soweit An- und Abreise im versicherten Arrangement enthalten sind. 3. Bei Abbruch der Reise werden die Aufwendungen für nicht beanspruchte Reiseleistungen ersetzt. Bitte benutzen Sie zum Abschluss den Überweisungsprospekt der Europäischen Reiseversicherung AG, den Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung erhalten oder bei der Tourist-Information anfordern können.
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