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Buchen
Sie Ihren Aufenthalt jetzt risikolos. Sie wissen ja, bei einem
bereits gebuchten Aufenthalt, der nicht wahrgenommen oder der
abgebrochen werden muss, kann der Gastgeberbetrieb an den Gast
Regressansprüche stellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss
einer Rücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland. Wenn Sie
Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z. B. Krankheit oder
Unfall nicht antreten können oder abbrechen bzw. später beenden
müssen, dann schützt Sie die Rücktrittsversicherung vor den
finanziellen Folgen:
1.
Bei Stornierung einer gebuchten Reise bzw. Ferienwohnung werden die
vertraglichen geschuldeten Stornokosten ersetzt.
2.
Bei vorzeitiger oder nachträglicher Rückreise werden die
zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt, soweit An- und Abreise im
versicherten Arrangement enthalten sind.
3.
Bei Abbruch der Reise werden die Aufwendungen für nicht beanspruchte
Reiseleistungen ersetzt.
Bitte
benutzen Sie zum Abschluss den Überweisungsprospekt der Europäischen
Reiseversicherung AG, den Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung erhalten
oder bei der Tourist-Information anfordern können.
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